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Bausparvertrag – immer noch eine attraktive Geldanlage?

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Regiorebellen

Eine lohnenswerte Sparmethode…

Wer einen Bausparvertrag abschließt, muss damit nicht zwingend auf ein Eigenheim hinsparen. Er bietet vielmehr eine sichere Form der Geldanlage, die mit der Wohnungsbauprämie zusätzlich vom Staat gefördert wird. Zwar ist der Erhalt dieser Prämie grundsätzlich davon abhängig, wie das angesparte Guthaben verwendet wird: Es muss einem wohnwirtschaftlichen Zweck (Immobilienkauf, Renovierung, etc.) dienen und man muss mindestens sieben Jahre lang sparen – allerdings entfällt für Menschen, die mit unter 25 Jahren einen Bausparvertrag abschließen, die Zweckbindung. Zahlt der Arbeitgeber auch noch vermögenswirksame Leistungen, ergibt sich gerade für junge Leute ein fast schon unschlagbares Paket aus Zuschüssen bei geringer Eigenleistung.

Ein Bausparvertrag hat grundsätzlich zwei Phasen: Zunächst gibt es eine Ansparphase, in der ein Teil der festgelegten Bausparsumme angespart wird. Ist diese Summe erreicht, wird der Vertrag zuteilungsreif – und dann wird es interessant.

…mit einem Nachteil

In der Theorie haben Sparer, wenn die Mindestsparsumme erreicht ist, vier Möglichkeiten. Zwei davon sind unproblematisch: Entweder man entscheidet sich dafür, das zweckgebundene Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, oder man entscheidet sich dagegen und lässt sich das verzinste Guthaben ausbezahlen.

Alternativ kann man sich dafür entscheiden, die Bausparsumme zu erhöhen und mehr Geld anzusparen, damit man später einen höheren Kredit erhält – oder man verschiebt die Zuteilung zeitlich nach hinten, lässt das Geld liegen und profitiert weiterhin von der vertraglich festgelegten Verzinsung. Letzteres ist gerade für Besitzer von Altverträgen eine verlockende Option, zumal sich das derzeitige Zinsniveau nach wie vor auf einem historischen Tiefstand befindet.
Allerdings haben in der Vergangenheit mehrere Banken solche alten Verträge ihrerseits gekündigt – zum großen Ärger der Kunden. Einige von ihnen zogen deswegen bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser entschied, dass eine Kündigung dann rechtens ist, wenn entweder bereits die gesamte Bausparsumme angespart wurde oder 10 Jahre nach Zuteilungsreife immer noch kein Bauspardarlehen aufgenommen wurde.

Ungeachtet dieser Ärgernisse ist und bleibt der Bausparvertrag aber eine lohnenswerte Geldanlage – auch wenn Neuverträge momentan längst keine so gute Verzinsung mehr garantieren wie jahrzehntealte Altverträge.

Bausparvertrag – immer noch eine attraktive Geldanlage?


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